Weitere Regelungen
Bei Behinderung ab 50% wird ein reduzierter Mitgliedsbeitrag in Höhe von
41,00 € für A-Mitglieder bzw.
25,50 € für B-/D-Mitglieder erhoben.
Bei Behinderung ab 70% ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
Bei Eintritt ab September ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag im Beitrittsjahr um 50%.
Aufnahmegebühr (Erstaufnahme in den DAV) Gebühr EUR
A-Mitglied, B-Mitglied, Junior 10,00
Familienmitgliedschaft 20,00
Kind und Jugend keine Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Mitgliedschaft und damit auch der Versicherungsschutz beginnen mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird immer Anfang Januar eingezogen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Bankverbindung der Sektion unverzüglich mitzuteilen. Kosten (Bankspesen und Gebühren), die der Sektion durch fehlerhafte Bankverbindung bzw. mangelnde Deckung entstehen, muss das Mitglied erstatten.
Bei nicht fristgemäßer Bezahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen Mahnungsgebühren. Die Mitgliedschaft kann einseitig durch den Verein aufgelöst werden, wenn die Mitgliedsbeiträge und Gebühren (z.B. Bearbeitungsgebühr, Mahngebühr usw.) nicht vollständig entrichtet werden.
Die Mitgliedsausweise werden jedes Jahr bis Ende Februar zugestellt. Aus diesem Grund behält auch der Ausweis des Vorjahres seine Gültigkeit bis Ende Februar. Alternativ kann auch der digitale Mitgliedsausweis verwendet werden.
Jegliche Veränderung wie: neue Anschrift, neue Bank/Kontonummer, Änderung der Mitgliedschaft, Probleme bei der Zustellung von Panorama bitte umgehend der Sektion Haar mitteilen, vorzugsweise an die Mailadresse mitgliederservice@dav-haar.de. Nicht direkt dem DAV melden!
Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich und verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht bis spätestens zum 30. September gekündigt wurde. Der Austritt eines Mitgliedes ist der Sektion schriftlich mitzuteilen; er wird wirksam zum Ende des laufenden Jahres.
Der Termin 30. September gilt auch für Sektionswechsel und Kategorieänderung.