Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge der Sektion Haar des Deutschen Alpenvereins e.V., gültig ab 1.01.2021.

Kategorie Beschreibung Jahres
beitrag
EUR
A-Mitglied Vollbeitrag ab vollendetem 25. Lebensjahr 61,00
B-Mitglied Partnerbeitrag (Ehepartner/Lebenspartner) bei identischer Anschrift 37,00
B-Mitglied Aktive Bergwachtmitglieder 37,00
B-Mitglied Seniorenbeitrag ab dem vollendeten 70. Lebensjahr 37,00
C-Mitglied Mitglieder, die bereits einer anderen Sektion angehören 20,00
D-Mitglied Junior, 18 bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 37,00
Kinder/Jugend Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Einzelmitgliedschaft 20,00
Kinder/Jugend Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, innerhalb Familienmitgliedschaft und von alleinerziehenden Mitgliedern beitragsfrei
Familienbeitrag Beide Elternteile (A- und B-Mitglied) und deren Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Abbuchung erfolgt von einem Konto 98,00
Alleinerziehend Ein Vollmitglied plus Kinder bis 18 Jahre (auf Antrag) 61,00


Bei Behinderung ab 50% wird ein reduzierter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 37,00 € für A-Mitglieder bzw. 21,40 € für B-/C-/D-Mitglieder erhoben.
Bei Behinderung ab 70% ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
Bei Eintritt ab September ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag im Beitrittsjahr um 50%.

Aufnahmegebühr (Erstaufnahme in den DAV) Gebühr EUR
A-Mitglied, B-Mitglied, Junior 10,00
Familienmitgliedschaft 20,00
Kind und Jugend keine Aufnahmegebühr  


Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Mitgliedschaft und damit auch der Versicherungsschutz beginnen mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.

Der Mitgliedsbeitrag für das nächste Kalenderjahr wird Anfang Januar eingezogen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Bankverbindung der Sektion unverzüglich mitzuteilen. Kosten (Bankspesen und Gebühren), die der Sektion durch fehlerhafte Bankverbindung bzw. mangelnde Deckung entstehen, muss das Mitglied erstatten. Die Mitgliedsausweise werden jedes Jahr im Januar zugestellt.

Jegliche Veränderung wie: neue Anschrift, neue Bank/Kontonummer, Änderung der Mitgliedschaft, Probleme bei der Zustellung von Panorama bitte umgehend der Sektion Haar mitteilen. Nicht direkt dem DAV melden!

Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich und verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht bis spätestens zum 30. September gekündigt wurde. Der Austritt eines Mitgliedes ist der Sektion schriftlich mitzuteilen; er wird wirksam zum Ende des laufenden Jahres. 
Der Termin 30. September gilt auch für Sektionswechsel und Kategorieänderung.